«Der Bund», 1. 11. 2013

So steht die Schweiz im neuen Duden

Der Neuzuzüger stellte den Korb für die Grünabfuhr bereit und fuhr seine Tochter in den Kinderhütedienst; zum Glück war die Morgenspitze schon vorbei. Von einer Temporärangestellten, die gerade ihr Gottenkind hinbrachte, erfuhr er nebenbei, er könne beim Steuervogt den Kinderabzug geltend machen, aber er dürfe den Eingabetermin nicht verpassen. Und warum steht diese doch etwas banale Geschichte hier? Sie enthält neun Wörter, die der Duden dieses Jahr neu in seinen Band «Rechtschreibung» aufgenommen hat, versehen mit dem Zusatz «schweizerisch». Und mit diesen Erklärungen: jemand, der neu zugezogen ist, Abholung kompostierbarer (Garten-)Abfälle, Kinderbetreuung, Stossverkehr am Morgen, Leiharbeitnehmerin, Kind einer Patin, Fiskus (abwertend), Kinderfreibetrag, Einreichungsfrist.

Bei vielen Wörtern ist uns nicht bewusst, dass es sich um Helvetismen handelt, dass sie also nur oder vor allem in der Schweiz verwendet werden. Hochdeutsch können sie gleichwohl sein; sie sind es dann, wenn sie mit einer gewissen Regelmässigkeit im (hochdeutsch gemeinten) schriftlichen Gebrauch sind; die Duden-Redaktion stellt das vor allem anhand einer elektronischen Datenbank fest. Sie hat diesmal in erster Linie solche Helvetismen neu aufgenommen, die schon im letztes Jahr erschienenen Spezial-Duden «Schweizerhochdeutsch» stehen. Dort hätte sie auch sehen können, dass das Gottenkind nicht das Kind einer Patin ist, sondern eben ihr Patenkind.

Gut die Hälfte der 3000 «Schweizerhochdeutsch»-Einträge stand schon zuvor im allgemeinen Duden, von der andern Hälfte haben bei Weitem nicht alle den Sprung in die Neuauflage geschafft. Zum Beispiel «gottenfroh» (sehr froh, erleichtert) nicht; es ist im Spezial-Duden als «mundartnah» markiert. Im Rechtschreibe-Duden gibt es den Vermerk «schweizerisch mundartlich»; im Altbestand tragen ihn an die 200 Wörter, darunter «Pflotsch» und «Züglete». Unter den rund 80 Neuaufnahmen, die eine Liste der Duden-Redaktion umfasst, ist nichts «mundartlich». Denkbar wäre dieser Vermerk bei «Snöber» und bei «Körnlipicker»; das erste ist «umgangssprachlich», das zweite «scherzhaft».

Unter den übrigen sprachlichen «Neuzuzügern» fallen neben amtlichen Begriffen auch politische auf, wie Sesselkleber oder Parteipräsident, und kulinarische wie Fotzelschnitte, Gitzi, Hahnenwasser, Hobelkäse, Huft. Zudem ist eine Reihe französischer Schreibweisen in den Duden gelangt, die in der Schweiz nie den Eindeutschungen wie «Resümee» gewichen waren: so neben Résumé auch Entrée oder Communiqué.

Bedeutet erst die Aufnahme in den Duden, dass wir diese Wörter in hochdeutschen Texten verwenden dürfen? Nein, aber so brauchen wir keine Zweifel mehr zu haben; «mundartliche» Wörter empfehlen sich indessen nur dann, wenn Mundartnähe beabsichtigt ist. Problemlos verwendbar sind auch Wörter, die allein im Band «Schweizerhochdeutsch» und nicht in der «Rechtschreibung» stehen. Und sogar solche, die weder hier noch dort verzeichnet sind, sind erlaubt. Wer sollte sie denn verbieten? Wir müssen uns nur bewusst sein, dass sie vielleicht nicht im ganzen deutschen Sprachraum verstanden werdennicht einmal von Leuten, die nachschlagen.

Wer ein Wort gern in der nächsten Duden-Auflage sehen möchte, kann es dem schweizerischen Dudenausschuss melden (duden@sprachverein.ch), möglichst mit Belegen. Der Ausschuss sichtet die Vorschläge, und was er der Duden-Redaktion empfiehlt, wird in aller Regel aufgenommen – diesmal sogar für «Bock» die Bedeutung «Sitz des Parlamentspräsidenten». Bereits vorgeschlagen ist «Tourengänger/-in», denn laut der jüngsten Auflage heissen diese sportlichen Leute in der Schweiz (wie in Süddeutschland und Österreich) «Tourengeher».

© Daniel Goldstein (sprachlust.ch)