«Der Bund», 20. 10.  2017

Nicht ganz lupenrein, aber als Titel tauglich

«Nicht ganz lupenrein» sei der «Sprachlupe»-Titel vom 22. September über Wortimport gewesen, urteilte ein freundlicher Leser und erklärte mir: «Weil nur die Präposition ‹ohne› den Akkusativ verlangt, die Präposition ‹mit› hingegen den Dativ, darf es nicht heissen ‹mit und ohne guten Grund›.» Just deswegen hatte ich die Formulierung im Duden nachgeschlagen. Band 9 (Zweifelsfälle, Stichwort «mit») schreibt: «Es müsste streng genommen heissen: mit Kindern oder ohne Kinder. Diese doppelte Setzung wirkt jedoch so schwerfällig, dass sich die elliptische Form weitgehend durchgesetzt hat und auch standardsprachlich als korrekt gilt: mit oder ohne meine Kinder.» («Elliptisch» hat hier nichts mit Geometrie zu tun; Ellipse kann auch Auslassung bedeuten.)

Die gewundene Formulierung im Duden vermeidet ein Urteil über «richtig oder falsch». Heuer («Richtiges Deutsch», NZZ-Verlag, Randziffer 415) ist etwas entschlossener: «Zwei Präpositionen, die verschiedene Fälle fordern, können ohne Bedenken vor demselben Wort stehen, sofern der Fall nicht erkennbar ist: mit oder ohne Salz. Wenn der Fall erkennbar ist, richtet man sich nach der näheren Präposition. Besser ist es freilich, das Nomen oder Pronomen zu wiederholen: mit oder gegen ihn (besser: mit ihm oder gegen ihn) In meinem Fall wäre der formal bessere Titel aber zu umständlich und zu lang gewesen, etwa: … «mit gutem Grund oder ohne solchen».

Meinen Hinweis auf den Duden beantwortete der Leser so: «Für mich ist die Formulierung mit und ohne guten Grundeindeutig zu dissonant, als dass mich die blosse Zulässigkeit gemäss Duden zu ihr verleiten könnte. Es ist ja auch ein Kreuz mit dem Duden. Leicht wird vergessen, dass dieses Regelwerknicht normativ ist, sondern nur den aktuellen Sprachgebrauch abbildet, an dem nun einmal nicht alles gefällt.» Für mich ist das kein Kreuz, sondern liegt in der Natur der Sache.

Für alles, was über die Rechtschreibung hinausgeht, gibt es im Deutschen keine amtlich-allgemeingültige Regelung. Grammatiker können nur versuchen, aus dem allgemeinen Sprachgebrauch möglichst logische Regeln abzuleiten, die mit möglichst wenigen Ausnahmen auskommen. Handbücher wie Duden oder Heuer pflegen wiederzugeben, was unter Fachleuten unbestritten ist. In Fällen wie jenem des fraglichen «Sprachlupe»-Titels geben sie an, dass man verschieden streng sein kann, und lassen zuweilen erkennen, was sie vorziehen.

Die mehr oder weniger deutliche Duldung einer – nach strenger Lesart – falschen Konstruktion bedeutet nicht, dass man sich dazu «verleiten» lassen muss. Man ist nur aufgefordert, Milde walten zu lassen, wenn jemand anderes es tut. Auch ich vermeide manche Sätze, die nach den Handbüchern zulässig sind, etwa so einen: Dass Katalonien nach der Abspaltung in der EU verbliebe, «hätte nicht nur Spanien verhindert, sondern auch andere EU-Staaten». Duden wie Heuer finden, wenn eine Verbform von zwei unterschiedlichen Subjekten abhänge, sei das näher stehende massgeblich, hier also «Spanien», ergo «hätte». Für mich überwiegt der Plural; näher am Verb stehen muss er aber schon, also: … «hätten auch andere EU-Staaten verhindert, nicht nur Spanien».

Besonders aufpassen muss man, wenn man eine Duldung auf eine andere Konstruktion übertragen will, etwa bei «nicht erkennbarem Fall». So war über Rheinhäfen zu lesen: «Swissterminal würde mit dem GBN Konkurrenz erwachsen und hat ein Interesse, dass kein [neuer] Terminal entsteht.» Wem erwüchse Konkurrenz? (Dem) Swissterminal, aber dann schlüpft das Wort aus dem Dativ in den Nominativ: Wer hat Interesse? Nach den Handbüchern (und mir) ist diese Konstruktion unzulässig, das Wort muss wiederholt werden, am besten mit einem Stellvertreter: … «und die Firma hat ein Interesse».

© Daniel Goldstein (sprachlust.ch)

PS. Das ist ein Fehler und tu ich nie

Warum darf man «ohne Bedenken» schreiben «mit und ohne Grund», und mit Bedenken sogar «mit und ohne guten Grund», aber weder mit noch ohne Bedenken «das ist ein Fehler und tu ich nie»? Ich glaube, es hat mit der Stellung des Corpus Delicti und seiner Bezüge zu tun, die unterschiedliche Fälle verlangen: Sagt man «das ist ein Fehler», dann ist «das» als Nominativ fixiert und darf nicht ohne Wiederholung als Akkusativ verwendet werden. «Grund» aber steht am Schluss und kann bis dann im einen oder andern Kasus erwartet werden. Steht «guten Grund», dann wird zwar die Erwartung eines Dativs (wegen «mit») enttäuscht, aber man kann diesen Kasus als mitgemeint ansehen.