Der kleine Unterschied (2)

«Zugleich wies er daraufhin, dass es zur Hamas-Taktik gehöre, sich hinter menschlichen Schutzschildern zu verstecken.» Da sind gleich zwei Dinge knapp daneben:

«Der Filmtage-Direktor mahnt, Bideau wolle die Gelder auf weniger Produzenten konzentrieren.» Er mahnt nicht, er warnt. Besonders häufig geschieht diese Verwechslung andersherum. Dies vor allem bei Übersetzungen aus dem Englischen, weil «to warn» beides bedeuten kann. Dann liest man etwa: «Er warnte sie, vorsichtig zu sein.» Folgt auf «warnen» ein «zu», gehört ohnehin ein «davor» dazwischen – dann merkt man in diesem Fall den Unsinn gleich: «Er warnte sie davor, vorsichtig zu sein.»

Eine Finesse, die es nicht bis in die Zeitung geschafft hat: «Magistrat» wird auf beide Arten dekliniert. Stark die Behörde: «... auf Weisung des Magistrats geschlossen». Schwach das Behördenmitglied, das laut Duden nur in der Schweiz ebenfalls so heissen kann: «... das Privatleben des Magistraten». Diese Verwendung ist bei uns gebräuchlicher; eine Behörde würde ich nur dann als «Magistrat» bezeichnen, wenn sie tatsächlich so heisst.

© Daniel Goldstein